Kraftfahrzeuge, –ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, für max.8 Personen ausgelegt und gebaut. Anhängerregelung: Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht von max. 750 kg immer erlaubt. Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht über 750 kg erlaubt, wenn zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination (Auto +Anhänger) max. 3500 kg. Mindestalter 18 Jahre, 17Jahre beim begleiteten Fahren.
Kfz der Klasse B mit Anhänger wobei zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers max. 3500 kg.
Mindestalter 18 Jahre, 17Jahre beim begleiteten Fahren.
Krafträder ohne Leistungsbeschränkung. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15kW.
Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A, 21 Jahre für Trikes und 24 Jahre bei Direkteinstieg.
Krafträder mit Leistung bis max. 35 kW (48 PS) und Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,2 kW/ kg.
Mindestalter 18 Jahre.
Krafträder max. 125 cm³ bis 11 kW (15 PS) und Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,1 kW /kg. Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern bis max. 15kW.
Mindestalter 16 Jahre.
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder mit bbH bis max. 45 km/h und max. 50 cm³. Vierrädrige leicht –Kfz bis max. 45 km/h bbH und max. 50 cm³. Leermasse max. 350 kg.
Mindestalter 15 Jahre.
Mofa Prüfbescheinigung(kein Führerschein)EinspurigeFahrräder mit Hilfsmotor, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50ccm
max. 25 km/hHöchstgeschwindigkeit
Mindestalter 15 Jahre
Die Klasse B96 ist eine Erweiterung des Führerscheins der Klasse BKfz der Klasse B mit Anhänger über 750 kg.
Wobei zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination über 3500 kg aber max. 4250 kg betragen darf.
Mindestalter 18 Jahre, 17Jahre beim begleiteten Fahren.
Die Klasse B196 ist eine Erweiterung des Führerscheins der Klasse B.
Erlaubt ist damit zusätzlich das Fahren von Krafträdern der Klasse A1.
Voraussetzungen für den Erwerb sind:
Keine Theorieprüfung und keine Praxisprüfung erforderlich